Mitgliedschaft

Ansprechpartner: Marianne Graf

Warum Mitglied beim Alpenverein werden?

  • Verein:
    • Sie unterstützen den Verein, der für die Zukunft des Bergsports in intakter Natur und lebenswerter Umwelt einsteht
    • Sie können vergünstigt an Sektionsveranstaltungen teilnehmen und haben Zugang zu einem attraktiven Tourenangebot
    • Lernen Sie Tourenpartner und Gleichgesinnte kennen, finden Sie neue Freunde und erleben Sie Abenteuer, Herausforderungen und Spaß für Groß und Klein
  • Information:
    • Sie bekommen sechsmal jährlich das Bergsteigermagazin PANORAMA kostenlos frei Haus
    • Sie erhalten zusätzlich zweimal im Jahr kostenlos das Mitteilungsblatt der Sektion
    • Sie haben Zugriff auf Führer, Karten und Literatur über die Bücherei der Sektion und können sich günstig Ausrüstung über die Geschäftsstelle leihen
  • Hütten:
    • Sie können auf vielen Alpenvereinshütten in Deutschland, Österreich und Südtirol preiswerter übernachten.
    • Sie genießen auf Hütten eine bevorzugte Behandlung bei der Schlafplatzvergabe, günstiges Bergsteigeressen, Teewasser und kostenlosen Zugang zum Selbstversorgerbereich bzw. exklusive Zugangsberechtigung zu vielen Selbstversorgerhütten
  • Klettern:
    • Sie erhalten deutschlandweit vergünstigten oder sogar kostenlosen Zugang zu Kletteranlagen des DAV (Sektionsabhängig)
  • Sicherheit:
    • Sie haben den höchsten Sicherheitsstand durch entsprechende Ausbildung und die führende DAV-Sicherheitsforschung
    • Mit dem Alpinen Sicherheit Service (ASS) genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz bei allen Bergsportarten. Und dieser Schutz ist schon im Mitgliedsbeitrag enthalten. (Max. 25.000 Euro)
  • Ausbildung:
    • Sie können sich in allen Arten des Bergsports ausbilden lassen
    • Möglichkeit zu einer qualifizierten Ausbildung zum Fachübungsleiter, Jugendleiter oder Trainer
    • Zeigen Sie ihr soziales Engagement indem Sie eine von vielen ehrenamtlichen Stellen im Verein ausfüllen

 

Mitglied werden

Um die Mitgliedschaft zu beantragen haben Sie zwei Möglichkeiten:

Laden Sie sich den Aufnahmeantrag herunter und füllen Sie diesen direkt am Rechner oder ausgedruckt per Hand aus. Im Anschluss geben Sie ihn entweder persönlich in der Geschäftsstelle ab, oder schicken ihn per Post an folgende Adresse:

DAV – Sektion Amberg
Dekan-Hirtreiter-Str. 5
92224 Amberg

Stattdessen können Sie die Mitgliedschaft auch online beantragen, weitere Informationen finden Sie im Artikel „Mitgliedschaft online beantragen

Kontaktieren Sie bei offenen Fragen bitte die Geschäftsstelle.

 

Downloads im PDF-Format

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Informationen zur Mitgliedschaft

Hinweise zur Umstellung auf das SEPA-Basisverfahren

Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Beitrag.

Information zur Einzugsermächtigung

Sollten auch Sie das Lastschriftverfahren bevorzugen, bitten wir Sie, die Einzugsermächtigung mit Ihren Daten zu ergänzen, zu unterschreiben und sie der Geschäftsstelle zukommen zu lassen. Den nächsten fälligen Beitrag werden wir dann von Ihrem Konto abbuchen.

Mit der Einzugsermächtigung besteht auch die Möglichkeit, der Sektion Amberg des DAV eine Spende zukommen zu lassen, wenn Sie dies wünschen. Wir würden uns freuen, wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden, da wir zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben unseres Vereins auf Spenden angewiesen sind. Für Ihre Unterstützung bereits im Voraus ein herzliches „Vergelt’s Gott“. Auch für diese Spenden erhalten Sie selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung, die die frühere „Spendenbescheinigung“ ersetzt.

Weitere Informationen

Überweisung des Mitgliedsbeitrages durch Dritte

Bei Überweisungen, die für Mitglieder durch Dritte getätigt werden, bitten wir den Namen oder die Mitgliedsnummer des entsprechenden Mitglieds für die Verbuchung anzugeben.
Weitere Informationen

DAV Mitgliedsausweise

Die Mitgliedsausweise haben jedes Jahr bis zum 28./29. Februar des folgenden Jahres ihre Gültigkeit.

Die neuen Ausweise werden für die Lastschriftzahler ab Mitte Februar direkt vom Hauptverein an die Mitglieder verschickt. Mitgliedern, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir baldmöglichst um Überweisung des Mitgliedsbeitrages auf unser Konto. Die Daten hierzu finden Sie auf der Seite der Geschäftsstelle unter dem Punkt „Bankverbindung“.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darum bitten, dass alle Mitglieder am Lastschriftverfahren für den Mitgliedsbeitrag teilnehmen. Dadurch werden der Sektion Amberg viel Arbeit und erhebliche Portokosten erspart. Den Vordruck hierfür finden Sie im Mitteilungsblatt oder unter diesem Link.

Weitere Informationen

Änderung von Adressen und Bankverbindungen

Bitten teilen Sie uns Ihre neue Anschrift bzw. Ihre neue IBAN- und BIC-Nummer rechtzeitig mit. Sie ersparen uns viel Arbeit und sichern sich den regelmäßigen Bezug der Panorama und des Mitteilungsblatts. Außerdem können die Mitgliedsausweise rechtzeitig und richtig zugestellt werden.
Weitere Informationen

Versicherungsschutz und Löschung der Mitgliedschaft

Wir machen darauf aufmerksam, dass Versicherungsschutz nur besteht, wenn der Mitgliedsbeitrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls bezahlt ist.

Entsprechend versicherte Mitglieder können Schäden über das Schadensformular des Alpinen Sicherheitsservice (ASS) melden.

Anfang Oktober müssen alle nicht bezahlten Ausweise zur Jahresabrechnung an die Bundesgeschäftsstelle des DAV zurückgeschickt werden. Alle Mitglieder, die den Jahresbeitrag bis dahin nicht bezahlt haben, werden dann gelöscht.

Eine weitere Mitgliedschaft ist nur über eine Neuaufnahme möglich.

Weitere Informationen

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf des Jahres schriftlich erfolgen, in dem die Mitgliedschaft enden soll. Kündigungsdatum ist immer der 31.12. des jeweiligen Jahres. Später eingehende Kündigungen können erst zum 31.12. des folgenden Jahres berücksichtigt werden. Sie erhalten von uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Weitere Informationen

Verstorbene Mitglieder

Es wird darauf hingewiesen, dass nur die Namen der verstorbenen Mitglieder im Mitteilungsblatt erscheinen, die schriftlich an die Geschäftsstelle gemeldet werden.
Weitere Informationen